An seine Kinder in G.________(Stadt) leistet er monatliche Unterhaltsbeiträge von insgesamt CHF 150.00. Andere finanzielle Verpflichtungen sind nicht bekannt. Gestützt auf die bescheidenen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten wird die Höhe des Tagessatzes auf CHF 30.00 festgelegt. Daraus resultiert eine Geldstrafe von CHF 1'800.00. 16.2 Vollzugsform 16.2.1 Bedingte Geldstrafe