627) erscheinen der Kammer etwas zu tief. Angemessen erachtet sie indessen eine Einsatzstrafe von 14 Monaten Freiheitsstrafe. 13.2 Asperation der weiteren Vergewaltigungen Anlässlich der weiteren vier Vergewaltigungen während der Ehe verletzte der Beschuldigte das Recht auf sexuelle Integrität sowie auf Selbstbestimmung der Privatklägerin erneut vierfach, wenngleich abermals nicht massiv. Anders als beim