Je mehr Delikte zu sanktionieren sind, desto weniger wirken sie sich gegenüber der Einsatzstrafe erhöhend aus. Schliesslich fallen Delikte in Idealkonkurrenz grundsätzlich weniger ins Gewicht, als solche in Realkonkurrenz (vgl. zum Ganzen: MATHYS, a.a.O., N. 284, 500 ff., m. H.).