38 GER an einem unv. BGE vom 2. April 1998: Ein Polizeibeamter hatte eine junge, unerfahrene Prostituierte zu sich nach Hause genommen. Sie war mit dem Vollzug des Beischlafs einverstanden. Obwohl die Frau den Täter anflehte aufzuhören, zwang er sie mit brutaler Gewalt zum Anal- und Oralverkehr. Das Bundesgericht bejahte die Anwendbarkeit des Tatbestandsmerkmals der Gewalt bzgl. Art.