36 10.4 Nötigung durch Drohung Die Anklageschrift wirft dem Beschuldigten nicht vor, Drohungen als Nötigungsmittel i.S.v. Art.189 Abs. 1 und Art. 190 Abs. 1 StGB eingesetzt zu haben. Mit Verweis auf die Ausführungen unter Ziff. 6 erübrigen sich weitere Erwägungen hierzu.