Der Vorfall vom 4. August 2018 habe gezeigt, dass die Befürchtungen der Privatklägerin, wonach eine Verweigerung von erzwungenem Geschlechtsverkehr Gewalt zur Folge hätte, plausibel seien. Für eine ausweglose Situation und Furcht spreche sodann, dass der Beschuldigte seiner Ehefrau gegenüber dominant aufgetreten und Hilfe von Nachbarn nicht verfügbar gewesen sei. Aufgrund des kulturellen Hintergrunds und in der geschilderten Zwangssituation habe die Privatklägerin kapituliert.