Daraufhin ergriff der ihr körperlich überlegene Beschuldigte ihre Schienbeine und drückte diese gegen ihren Oberkörper und dann nach unten gegen die Ohren, so dass die Beine angewinkelt waren und sie sich in dieser Position nicht mehr körperlich gegen das vaginale Eindringen zur Wehr setzen konnte. Einer der Vorfälle im Schlafzimmer war besonders schmerzhaft für die Privatklägerin. Nebst dem vollzogenen Geschlechtsverkehr drang er dabei mit einem Finger anal in die Privatklägerin ein.