Dabei konnte er darauf zählen, dass sie keinen massiven Widerstand leisten würde, da er ihr körperlich überlegen war. Zudem hatte er sie regelmässig in den Wochen zuvor mit Drohungen, sie zu schlagen oder umzubringen, konfrontiert. Die Privatklägerin hatte Angst vor dem Beschuldigten, wenn er betrunken war und verzichtete in dieser ausweglosen Situation auf weiteren Widerstand, um Schlimmeres zu verhindern und sich so zu schützen.