Anschliessend ergriff der Beschuldigte – während die Privatklägerin vergeblich versuchte, die Beine zu schliessen, zusammenzuklemmen oder sich mit den Beinen wegstossen – mit einer Hand eines ihrer Beine und beugte sie derart, dass ein Bein nach oben gegen ihren Oberkörper und ihre Knie neben ihren Ohren zu liegen kamen. Sodann hielt er sie mit den Händen an einem Arm und einem Bein fest und drang mit seinem Penis vaginal in sie ein. Dabei konnte er darauf zählen, dass sie keinen massiven Widerstand leisten würde, da er ihr körperlich überlegen war.