Bei den weiteren vier Vorfällen im Schlafzimmer stiess bzw. drückte er sie aufs Bett oder legte sich direkt auf die sich bereits in Rückenlage befindlichen Privatklägerin, hielt mit einer Hand ihre Arme fest und schob ihr somalisches Gewand nach oben. Anschliessend ergriff der Beschuldigte – während die Privatklägerin vergeblich versuchte, die Beine zu schliessen, zusammenzuklemmen oder sich mit den Beinen wegstossen – mit einer Hand eines ihrer Beine und beugte sie derart, dass ein Bein nach oben gegen ihren Oberkörper und ihre Knie neben ihren Ohren zu liegen kamen.