Anlässlich des Vorfalles im Wohnzimmer stiess der Beschuldigte die Privatklägerin auf das Sofa. Bei den weiteren vier Vorfällen im Schlafzimmer stiess bzw. drückte er sie aufs Bett oder legte sich direkt auf die sich bereits in Rückenlage befindlichen Privatklägerin, hielt mit einer Hand ihre Arme fest und schob ihr somalisches Gewand nach oben.