359-361) wie folgt als erstellt: In der Zeit zwischen April 2018 und 3. August 2018 kam es in E.________(Ort), I.________(Adresse), zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin zu mindestens sechs sexuellen Handlungen, mit denen sie nicht einverstanden war. Dabei ging es fünfmal um erzwungenen Geschlechtsverkehr und einmal (jeweils in dubio pro reo) um anales Eindringen mit einem Finger durch den Beschuldigten.