Wir haben viel gemacht und dafür gekämpft, zusammen leben zu können», pag. 734 Z. 31 f.);  Bei den Drohungen mit dem Messer habe er keine Stichbewegungen gegen sie ausgeführt (pag. 139 Z. 408). Diese Darstellungen sprechen für eine wahrheitsgemässe Schilderung. 8.6.9 Strukturgleichheit der Aussagen Dieses Kriterium gibt hier mit Ausnahme der Entlastung des Beschuldigten und der Nichtaggravierung nicht viel her. Die Privatklägerin schilderte die Vorfälle beim Geschlechtsverkehr nicht sonderlich detailliert, wenn man von der ausführlichen Darstellung ihrer Position absieht.