Bisher habe der Beschuldigte noch nie seinen Penis in ihren Anus eingeführt (pag. 128 Z. 353 f.);  Bisher sei das Zusammenleben sehr gut gewesen; seit drei Monaten habe er sich aber stark verändert (pag. 132 Z. 69, 82; Vor E.________(Ort) habe sie die sexuellen Handlungen mit dem Beschuldigten auch gewollt und genossen, pag. 729 Z. 32-35; «Die Probleme begannen, als er mich sexuell das erste Mal gezwungen hatte. Unserer Beziehung ging es zusehends schlechter», pag. 733 Z. 28 f.; «Unser Leben war zuerst gut. Wir haben viel gemacht und dafür gekämpft, zusammen leben zu können», pag.