28  Dass der Beschuldigte dort unbedingt Sex gewollt habe, sie aber nicht, und dass sie ihn deshalb habe ablenken wollen, mit ihm gesprochen habe, dass man den Abend abwarten solle, dass er etwas essen solle, dies aber nichts genützt habe (pag. 154 Z. 376-382);  Die Darstellung, wie sich der Geschlechtsverkehr jeweils immer abgespielt habe, mit körperlicher Darstellung auf dem Boden (pag. 127 Z. 291-300) sowie Demonstration im Gerichtssaal (pag. 734 Z. 16 ff.);