Auf Vorhalt eigener Aussagen und dass dort stehe, sie habe sich nur einmal gewehrt und nicht wie heute geschildert, immer, sagte die Privatklägerin: «Das ist auch richtig. Weil dieses Mal war meine Entscheidung, dass ich mich schützte» (pag. 732 Z. 10-13). Sie habe nur einmal versucht ihren Mann wegzustossen, habe aber immer gesagt, dies nicht zu wollen (pag. 732 Z. 23 f.). 8.6.6 Die Aussagen der Privatklägerin sind detailreich: Die Privatklägerin machte im Laufe der Einvernahmen mehrere Aussagen, die kaum erfunden werden könnten, wenn sie nicht so erlebt worden wären: 