Sie sei mit ihm alleine zuhause, niemand anders sei dort gewesen. Sie habe Angst gehabt, dass er sie schlagen würde, wenn sie sich mehr zur Wehr gesetzt hätte, was sie aus Angst nicht getan habe. Sie habe Angst gehabt, weil er ihr gesagt habe, er würde sie und sich umbringen, würde sie sich stark bewegen. Sie habe versucht die Beine zu schliessen, die Angst sei aber immer da gewesen (pag. 731 Z. 23-45). Auf Vorhalt eigener Aussagen und dass dort stehe, sie habe sich nur einmal gewehrt und nicht wie heute geschildert, immer, sagte die Privatklägerin: «Das ist auch richtig.