Die Aussagen der Privatklägerin in der Befragung vor der Kammer sind differenziert und wirken erlebt:  In der oberinstanzlichen Befragung führte sie dazu aus, sie habe manchmal versucht, obwohl er ihren nach oben gedrückten Fuss über den Kopf gehalten habe, ihn mit dem anderen Fuss oder Bein nach hinten und weg von ihr zu schieben. Dies sei aber erfolglos geblieben. Sie habe Angst gehabt, dass es für sie Folgen haben würde, wenn sie ihn mit dem Fuss getreten hätte. Sie sei mit ihm alleine zuhause, niemand anders sei dort gewesen.