125 Z. 209-212). Er habe mehrmals gesagt, dass er sie und sich selber umbringen werde, immer dann, wenn er getrunken habe (pag. 125 Z. 217-219). Tags darauf bestätigte sie die mehrfachen Drohungen in der Zeit ab April 2018. Besonders glaubhaft wirkt dabei, dass die Privatklägerin in keiner Weise aggraviert und bei den Messerfuchtelungen aus der Küchenschubladen erklärt, dass er damit nur in der Luft herumgefuchtelt habe, aber nie mündlich direkt gesagt habe, dieses Messer gegen sie einzusetzen und nie Stichbewegungen gegen sie ausgeführt habe (pag.