Die Aussagen der Privatklägerin stimmen insbesondere zum Kerngeschehen in den ersten beiden Befragungen überein und sind damit konstant. 8.6.4 Die Abschwächungen der Aussagen in den Befragungen 3 und 4 sind erklärbar:  Im Unterschied zu früheren Einvernahmen erklärte die Privatklägerin am 12. Dezember 2018 plötzlich, sie sei zwar immer wieder von ihrem Mann mit Schlägen oder mit dem Tod bedroht worden, und er habe ihr dazu ein Messer aus der Küche gezeigt. Dies sei aber für sie nicht so schlimm gewesen (pag.