Zudem sei es während den oben erwähnten Vorfällen insgesamt ein- bis zweimal zu analen Penetrationen mit dem Finger des Beschuldigten gekommen;  Sie habe dem Beschuldigten immer wieder erklärt, dass sie keinen Sex mit ihm wolle, wenn er Alkohol getrunken habe; dies habe nichts genützt;  Sie habe sich auch körperlich zu wehren versucht, insbesondere durch Wegstossen mit den Beinen;