Die Privatklägerin ist bestrebt, dass alles friedlich ablaufen solle. Dazu gehört auch die ihr von solmalischen Leuten geratene Trennung vom Beschuldigten. Mit der Polizei könnte so eine friedliche Trennung erreicht werden (pag. 137 Z. 315-323). In diesem Sinne erscheint es nicht unlogisch, wenn sie von der Polizei auch erwartete, dass diese sich um die Trennung kümmern und diese vollziehen solle (so vermerkt im Interventionsbericht der Polizei, pag. 83 letzter Absatz sowie Aussage der Privatklägerin, pag. 137 Z. 331-337).