Offensichtlich wollte sie diesen Zustand beenden. Auch die geltend gemachten Gründe, wieso sie bis dahin auf eine Anzeige verzichtet hatte, sind plausibel: Die Angst vor dem Beschuldigten, er würde ihr etwas antun, (pag. 125 Z. 193-204, pag. 148 Z. 148 f.) und Scham (pag. 729 Z. 1 ff.);  Merkwürdig scheint auf den ersten Blick die Äusserung der Privatklägerin, sie sei zur Polizei gegangen, damit diese ihr helfe, die Trennung zu vollziehen. Bei näherer Betrachtung erscheint indessen auch dies nachvollziehbar: Die Privatklägerin ist bestrebt, dass alles friedlich ablaufen solle.