Die Frage der Motivation zur Anzeige ist äusserlich klar: Die Tätlichkeiten und Drohungen eskalierten am 4. August 2018 erstmals, was dazu führte, dass sich die Privatklägerin vom Beschuldigten konkret bedroht fühlte und sie sich von ihm trennen wollte (pag. 150 Z. 212-221);  Erstmals wurde ihr in den darauffolgenden Gesprächen (am 4./5. August 2018 im M.________ und am 16. August 2018 bei der J.________(Anlaufstelle) [pag. 139 Z. 450-452]) klar, dass sie sich das nicht gefallen lassen musste. Offensichtlich wollte sie diesen Zustand beenden.