eine Suggestion (bei deren Vorliegen die Aussageanalyse untauglich ist, (RÖDER/NACK/TREUER, a.a.O., N. 321) durch Dritte kann ausgeschlossen werden. Die Kammer kommt deshalb zum Schluss, dass die Entstehungsgeschichte der Erstaussagen der Privatklägerin unverdächtig ist. Es bestehen keine Hinweise, dass die Privatklägerin die Anzeige nicht aus eigener Motivation erstattete. 8.6.2 Die Aussagen sind logisch konsistent: Auch die logische Konsistenz wird als Vorbedingung für die Beurteilung einer Aussage als glaubhaft angesehen: