139 Z. 450-452);  Zudem liess sie sich auch ärztlich untersuchen, was sie gegenüber der Polizei am Vorabend noch abgelehnt hatte (pag. 83); bei dieser Untersuchung am Vormittag des 5. August 2018, mithin bloss 12 Stunden nach dem Vorfall, gab sie gegenüber der Ärztin des O.________(Notfall) an, geschlagen, bedroht und vergewaltigt worden zu sein (pag. 179 f.);  Die durch die Ärztin festgehaltenen Befunde entsprechen exakt den gegenüber der Polizei am Abend zuvor angegebenen Verletzungen – auch wenn die Polizei – anders als das Gericht – real und auf dem gemachten Foto auf pag.