Die Privatklägerin sagte aus, sie habe nach einer ersten Ohrfeige in den Wochen davor die Polizei nicht informiert, weil sie Angst gehabt habe, der Beschuldigte werde ihr etwas antun, wenn sie zur Polizei gehe. Nach dem 4. August 2018 habe die Polizei gesagt, sie solle am nächsten Montag, 6. August 2018, Anzeige erheben. Sie habe aber zuerst von einer Anzeige abgesehen, weil sie Angst gehabt habe, der Beschuldigte würde ihr etwas antun, wenn er eine Geldstrafe bekommen und dann wieder trinken würde. Zudem hätten somalische Leute ihr geraten, dass sie sich scheiden lassen solle (pag. 125 Z. 193-204);