___ auf Englisch die Anamnese (pag. 179 ff.) und notierte die oberwähnten Angaben der Privatklägerin. Als medizinische Befunde erwähnte die Ärztin Verletzungen im Gesicht, im Abdomen und an den Händen, wobei sich die Gesichtsverletzungen als «periorbitale Hämatome und Schwellung rechtsbetont beidseits» darstellten, während die Bauchverletzungen als abdominale Kontusionen (epigatrisch und Unterbauch) bezeichnet wurden (pag. 180). Auf pag. 182 f. wurden die Verletzungen noch zeichnerisch lokalisiert;  Am 16. August 2020 begab sich die Privatklägerin gemäss Angabe der Polizei (pag. 71; Aussagen Privatklägerin: