23 Privatklägerin einen solchen von 0,00 mg/l (Berichtsrapport Kantonspolizei Bern, pag. 81 ff.);  Den oberinstanzlichen Abklärungen zufolge befand sich die Privatklägerin vom 4. bis 10. August 2018 im M.________. Nahegelegt worden ist ihr dort, den Termin vom 16. August 2018 bei der J.________(Anlaufstelle) (J.________(Anlaufstelle) bei sexueller und häusliche Gewalt; nachfolgend J.________(Anlaufstelle)) wahrzunehmen.