78);  Daraufhin wurden die beiden Parteien auf die Möglichkeiten, Strafantrag zu stellen, aufmerksam gemacht und anschliessend sicherheitshalber getrennt untergebracht. Die Privatklägerin wurde dann durch die Kantonspolizei ins M.________ überführt, wo sie die Nacht verbrachte. Während der Fahrt und auch vorher habe sie gemäss polizeilichen Angaben mehrfach spontan erwähnt, die Polizei müsse die Scheidung zwischen ihr und dem Beschuldigten zivilrechtlich und nach somalischem Recht vollziehen (pag. 83). Die Alkoholteste ergaben beim Beschuldigten einen Alkoholwert von 0,37 mg/l, bei der