Die Privatklägerin begab sich am 20. August 2020 auf die Polizeiwache E.________(Ort) und erklärte, sie wolle nach Rücksprache beim Sozialdienst E.________(Ort) eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt und Vergewaltigung einreichen. Für den 27. August 2020 wurde die Privatklägerin zu einer Befragung mit einer somalischen Übersetzerin aufgeboten (Anzeigerapport pag. 71; pag. 120 ff.).