Sie habe gemerkt, dass er das mit dem Anus probiert habe. Deshalb habe sie darüber mit ihm im Voraus gesprochen. Zudem sei es als Paar normal, einander mitzuteilen, was man möge und was nicht (pag. 734 Z. 40 f., pag. 735 Z. 1 ff.).  Auf Vorhalt der Unterschiede in ihren Aussagen vom 4. und 28. August 2018 sowie vom Dezember 2018 hinsichtlich Drohungen sagte sie, nicht zu wissen, warum die Angaben unterschiedlich seien, für sie sei die Angst sehr gross gewesen, als der Beschuldigte bei ihr zuhause gelebt habe, die Angst habe sie immer begleitet, andernfalls hätte sie sich nicht scheiden lassen wollen (pag. 732 Z. 34-45, pag. 733 Z. 9 f.);