Auf Vorhalt eigener Aussagen pag. 450 Z. 29-30 und auf Vorhalt, es stehe dort, sie habe sich nur einmal und nicht wie heute geschildert immer gewehrt sagte sie: «Das ist auch richtig. Weil dieses Mal war meine Entscheidung, dass ich mich schütze. Ich hatte diese Schmerzen» (pag. 732 Z. 10-14). Sie habe nur einmal versucht, den Beschuldigten wegzustossen, aber ihm gesagt, «dass ich dies nicht möchte, nicht möchte, nicht möchte» (pag. 732 Z. 19-24);  Sie habe dem Beschuldigten gesagt, es zu hassen, anal penetriert zu werden, er habe dies gewusst, bevor er es getan habe (pag. 732 Z. 30-32). Sie habe gemerkt, dass er das mit dem Anus probiert habe.