731 Z. 1 f.);  Während des erzwungenen Sexes habe der Beschuldigte nicht mit ihr gesprochen, ausser wenn sie aufgrund von Schmerzen «Aaah…» gesagt habe; «Wenn er Sex wollte, kam er, zog seine Kleider aus, machte Öl auf seinen Penis und begann. Er hat niemanden gefragt» (pag. 731 Z. 9-15);