730 Z. 2 f.);  Der ungewollte Geschlechtsverkehr sei viermal im Schlafzimmer und einmal im Wohnzimmer in der Zeit zwischen April 2018 und Anfang August 2018 vorgefallen (pag. 730 Z. 5-8). Gefragt, warum sie wisse, dass es insgesamt genau fünf Vorfälle gegeben habe, antwortete sie: «An diese schmerzliche Zeit erinnert man sich immer», wobei sie mit dem Zeigefinger auf ihr Herz zeigte (pag. 730 Z. 15-17);  Nicht vorgekommen sei, dass der Beschuldigte betrunken Sex von ihr gewollt habe, dann aber von ihr abgelassen hätte, weil sie dies nicht wollte (pag. 730 Z. 10-12); 