729 Z. 32-35); Das Verhalten des Beschuldigten habe sich von April 2018 bis zum Zeitpunkt, als er sie geschlagen habe, verändert und der Sex mit ihm sei eine Belastung für sie gewesen. Dies weil er zu dieser Zeit getrunken habe. Sie habe ihm gesagt, sobald er trinken würde, dürfe er sich weder mit ihr treffen noch mit ihr Sex haben. Sie habe ihn mehrmals darüber informiert. Sie habe mit ihm vier- bis sechsmal darüber gesprochen, dass er nicht versuchen müsse, mit ihr Sex zu haben (pag. 729 Z. 40-45); «Darauf antwortete er, er sei mein Herr und ich sei seine Frau. Ich müsse ihm gehorchen bzw. müsse tun, was er sage» (pag. 730 Z. 2 f.); 