20 schuldigte und sie] zusammen eine Lösung finden würden. Sie habe nicht gewollt, dass die somalische Gemeinschaft erfahren würde, was zwischen ihnen geschehen sei [pag. 729 Z. 2-4, 7 f.]. Im Frauenhaus habe sie noch keine Anzeige machen wollen, sie habe das Vorgefallene mit dem Beschuldigten klären wollen und ihre Sicherheit haben wollen [pag. 729 Z. 23 f.]; Erst als sie die Sache nicht hätten klären können, habe sie Anzeige gemacht [pag. 729 Z. 28 f.]);  Genossen habe sie sexuellen Handlungen mit ihrem Mann nur vor der Zeit in E.________(Ort) (pag. 729 Z. 32-35);