Ja, es sei nur einmal auf dem Bett gewesen. Da habe sie sich körperlich geschützt. Sonst habe sie immer mit ihm gesprochen, dass sie nicht wolle und dass sie nicht einverstanden sei. Sie habe ihm immer vorher und auch nachher und auch im nüchternen Zustand gesagt, dass sie nicht Sex wolle, wenn er angetrunken sei (pag. 450 Z. 42-46 und pag. 451 Z. 1-6).  Im Bett habe sie es jedes Mal gesagt, dass sie dies nicht wolle, er glaube aber nicht, dass eine Frau Rechte habe (pag. 451 Z. 11). Fünfte Einvernahme vom 6. Oktober 2020 (oberinstanzliche Hauptverhandlung; pag. 723 ff.)  Als sie ins Frauenhaus gekommen sei, habe sie unter Schock gestanden.