449 Z. 32-36);  Sie habe den Beschuldigten mehrmals informiert, dass sie den Sex nicht wolle, sie habe auch manchmal während des Geschlechtsverkehrs versucht, den Fuss zu drehen, aber sie habe das nicht gekonnt, weil er zu stark gewesen sei (pag. 450 Z. 1-5);  Sie habe sich nur einmal gewehrt, das sei im Bett gewesen, sie habe starke Schmerzen gehabt und habe gedacht, dass sie sich nicht schützen könne, (pag. 450 Z. 27-30);  Auf Frage des Gerichtspräsidenten, ob er dies richtig verstanden habe, dass sie sich einmal auf dem Bett gewehrt habe, gesagt, dass sie es nicht wolle, habe sie aber jedes Mal: Ja, es sei nur einmal auf dem Bett gewesen.