18  Am Tag des Vorfalls im Wohnzimmer habe er auch Sex gewollt, sie aber nicht. Sie habe mit ihm ein wenig gesprochen, habe ihm gesagt, dass es noch Tag sei und sie doch bis zum Abend warten könnten, bis es dunkel sei. Der Beschuldigte habe nur getrunken gehabt, nicht gegessen, sei aufgeregt gewesen, sie habe ihn beruhigen wollen, habe mit ihm gesprochen, ihm etwas zu essen geben wollen, das habe aber alles nichts genützt. Er habe Sex gewollt und sie habe dann halt mitgemacht. Sie habe mitmachen müssen und keine Wahl gehabt, (pag.