128 Z. 348-354); Zweite Einvernahme 28. August 2018 (pag. 130 ff.):  Die sexuellen Übergriffe hätten immer zuhause am I.________(Adresse) und dabei einmal im Wohnzimmer und die übrigen Male im Schlafzimmer stattgefunden (pag. 138 Z. 380 f.);  Auf Frage hin, ob sie einen sexuellen Übergriff etwas genauer schildern könne, sagte sie, sich nicht so genau erinnern zu können. Auf Frage hin gab sie an, bis auf den Vorfall tagsüber im Wohnzimmer hätten sich die Vorfälle in der Nacht zugetragen (pag. 138 Z. 383-390);  Zeitlich sei dies zwischen April und vor dem 4. August 2018 geschehen, an das genaue Datum erinnere sie sich nicht (pag. 138 Z. 394 f.).