741 Z. 25 f.]; «Am Freitag haben wir Sex gehabt. Das ist von der Kultur her, dass die Familie [gemeint: Partner] am Freitag Sex hat» [pag. 741 Z. 33 f.];  Die Versuche sich als Opfer darzustellen («Wegen dieser Anzeige bzw. den Anschuldigungen musste ich 360 Tage ins Gefängnis. Sie hat mir meine Freiheit genommen. Nun schaue ich, dass ich wieder normal leben kann» [pag. 737 Z. 29 ff.]);  Die Gründe für die angebliche Falschbezichtigung sind nicht nachvollziehbar («Diese Frau lügt. Sie hat ein Problem mit ihrem Alter. Ich bin einfach zu jung» [pag. 90 Z. 167 f.]; die Privatklägerin lüge, weil sie Angst um ihren Sohn habe [vgl. auch pag. 111 Z. 174 ff.