Das Schlechtmachen der Privatklägerin und die Gegenangriffe sind Lügensignale (so z.B.: alles, was sie sage, sei gelogen [pag. 90 Z. 167 f., 172; pag. 100 Z. 241]; sie sei mental nicht so in der Lage und habe psychische Probleme [pag. 100 Z. 261 f.]; «Für mich ist diese Frau [gemeint: die Privatklägerin] jemand, der mich falsch angeschuldigt hat» [pag. 737 Z. 29]; «Meine Frau redet mit mir nur Ende Monat, wenn der Lohn auf mein [recte: meinem] Konto eingegangen ist» [pag. 98 Z. 170 f.]; sie habe sich ihre Verletzungen selber zugefügt [pag. 100 Z. 248 ff.