Sie zweifelt nicht an den Kernaussagen dieser Zusammenfassung. 8.5.2 Zu den Journaleinträgen der Kantonspolizei Bern Dem Journaleintrag vom 4. August 2018 der Kantonspolizei Bern zufolge, welcher betreffend häusliche Gewalt / «mein Mann will mir was antun» erfolgte, gab die Privatklägerin an, der Beschuldigte habe sie tätlich angegangen. Er sei alkoholisiert gewesen. Sie habe in diesem Zustand Probleme mit ihm. Sie könne nicht in diesem Zustand mit ihm in derselben Wohnung übernachten. Demgegenüber habe der Beschuldigte angegeben, seine Frau sei ihm gegenüber tätlich geworden, er habe sie von sich gestossen. Mehr sei nicht passiert.