Ein Grossteil dieser Beweismittel kann allerdings zu den Beweisfragen in den Anklagepunkten der angeblich durchgeführten sexuellen Handlungen gegen den Willen der Privatklägerin direkt nichts beitragen. Immerhin liegen ein Arztzeugnis zu ihrem Gesundheitszustand vom 5. August 2018 (pag. 178) sowie ein Dokumentationsbogen bei häuslicher Gewalt (pag. 179 ff.) vor, der gleichzeitig von der untersuchenden Ärztin erstellt worden ist. Weiter sind wie in Vieraugendelikten üblich vorrangig die Aussagen der Beteiligten zu würdigen. Hierzu liegen der Kammer primär Aussagen der Privatklägerin (polizeiliche Einvernahme vom 27. August 2018 [pag.