Wie äusserte die Privatklägerin dieses Nichteinverständnis?  Erkannte der Beschuldigte, dass die Privatklägerin die sexuellen Handlungen nicht wollte? 8.5 Beweismittel Die Vorinstanz hat die zur Verfügung stehenden Beweismittel auf pag. 600 f. korrekt aufgelistet und kurz zusammengefasst. Darauf kann verwiesen werden (S. 9 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 600 f.). Ein Grossteil dieser Beweismittel kann allerdings zu den Beweisfragen in den Anklagepunkten der angeblich durchgeführten sexuellen Handlungen gegen den Willen der Privatklägerin direkt nichts beitragen.