752 ff.). Demgegenüber enthielten die Aussagen des Beschuldigten Widersprüche und Gegenanschuldigungen, wie der angebliche Messervorfall, der Kokainkonsum der Privatklägerin und deren psychische Probleme. Er weiche den Fragen mit Verweis auf seine Religion und allgemeine Gebote aus, beschönige die Situation stark und versuche, ein durchwegs harmonisches Ehebild zu vermitteln. Der Beschuldigte sei nicht glaubwürdig. Bestritten würden insbesondere seine Äusserungen zur Beeinflussung der Privatklägerin durch Dritte (pag. 753).