8. Beweiswürdigung 8.1 Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung und Vorbemerkung Die Kammer verweist hinsichtlich der allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung auf die zutreffenden vorinstanzlichen Erwägungen (S. 4 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 595 ff.). Vorab hält die Kammer fest, dass es sich bei den zu beurteilenden Vorwürfen um Delikte innerhalb der Ehe handelt. Nachfolgend wird die Beweiswürdigung für beide Delikte gemeinsam vorgenommen.