7.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet nicht, mit seiner Ehefrau in der angegebenen Zeit Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Dies sei jedoch immer in ihrem Einverständnis erfolgt. Er stellt in Abrede, jemals gegen den Willen seiner Frau Sex mit ihr gehabt und überhaupt eine anale Penetration mit dem Finger vorgenommen zu haben. Der zur Anklage gebrachte Sachverhalt wird in den genannten Punkten vollumfänglich bestritten.