8 A.________ führte während des gegen den Willen seiner Ehefrau C.________ vollzogenen Geschlechtsverkehrs ein bis zwei Mal seinen Finger anal in seine Ehefrau C.________ ein, obschon sie ihm bereits zu Beginn der Beziehung und nachfolgend mehrmals erklärt hatte, Analverkehr „nicht zu wollen", „dies zu hassen" und sie ihm auch in der jeweiligen Situation sagte, dass er „damit aufhören soll" und „sie nicht will, dass er seinen Finger anal in sie einführt". Dabei versuchte C._____